Rahmenbedingungen

Die EU hat sich darauf geeinigt, in ganz Europa ein flächendeckendes Lade- und Betankungsnetz für emissionsfreie Lkw aufzubauen. Nachdem der Aufbau der Infrastruktur angestoßen ist, ist es nun an der Zeit, emissionsfreie Lkw auf die Straße zu bringen.

Das EU-Gesetz zum Laden an Autobahnen

Mit der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) hat die EU das weltweit ehrgeizigste Gesetz zur Ladeinfrastruktur für E-Lkw vorgelegt. Es sieht vor, dass spätestens bis 2030 das Hauptstraßennetz der EU alle 60 km mit Ladesäulen ausgestattet sein wird, so dass Elektro-Lkw zwischen Talin und Lissabon genauso fahren können wie ihre heutigen Diesel-Vorgänger. Die AFIR garantiert auch ein flächendeckendes Netz von Wasserstofftankstellen bis 2030.

Es wird dadurch ausreichend öffentliche Ladeinfrastruktur in Europa geben, um die Menge an E-Lkw deutlich hochzufahren. Die AFIR bietet genügend Ladeenergie und Wasserstoffkapazität, um 9 Prozent der Lkw- und Busflotte bis 2030 emissionsfrei zu machen. Das ist fast doppelt so viel, wie die Mindestvorgabe für Lkw-Hersteller nach den Flottengrenzwerten.

Öffentliches vs. privates Laden

Die meisten Lkw in Europa fahren weniger als 500 km pro Tag und kehren über Nacht in ihr Depot zurück. Für diese Lkw bietet das private Laden eine Reihe von Vorteilen. Es ist kostengünstig (und wird voraussichtlich die kostengünstigste Option bleiben). Firmen können die Anzahl der Ladepunkte auf die Anzahl ihrer Lkw abstimmen und so eine optimale Auslastung der einzelnen Ladepunkte gewährleisten. Zudem erfolgt das private Laden in der Regel mit langsameren Ladegeschwindigkeiten von 50-100 kW, die das Netz weniger belasten und daher mit einem kleineren Netzanschluss auskommen. Die meisten Akteure gehen daher davon aus, dass ein Großteil des Ladens an privaten Standorten stattfinden wird.

Vor allem Langstrecken-Lkw, die mehrere Tage oder Wochen ohne Rückkehr zum Depot unterwegs sind, werden öffentliche Ladestationen benötigen. Der genaue Anteil von öffentlichen Ladevorgängen ist unter Expert:innen stark diskutiert, wird jedoch voraussichtlich zwischen 10 und 40 Prozent liegen. Gemäß der EU-Lenk- und Ruhezeitenverordnung müssen Lkw-Fahrende alle 4,5 Stunden eine Pause von 45 Minuten einlegen. Nach einer maximalen Tageslenkzeit von 9 Stunden ist eine Ruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben. Diese Pausen und Ruhezeiten bieten eine ideale Gelegenheit, Lkw entlang der Autobahn aufzuladen, entweder kurz am Tag (Gelegenheitsladen) oder länger über Nacht. Für die Betreiber von öffentlichen Ladepunkten muss die Auslastung ein gewisses Niveau erreichen, damit sich der Ladepunkt finanziell lohnt.

Wie sieht es mit dem Stromnetz aus?

Die Ladeinfrastruktur für Lkw, insbesondere große öffentliche Ladestationen, an denen schnell geladen werden muss, erfordert leistungsstarke Netzanschlüsse und damit Netzkapazität. Dies ist technisch und wirtschaftlich machbar. Allerdings erfordern ein Netzanschluss und dessen Genehmigungsprozess oft eine erhebliche Vorlaufzeit. Daher ist es wichtig, dass Netze proaktiv statt reaktiv geplant werden.

Fahrzeuggewicht

Die Überarbeitung der EU-Richtlinie über Gewichte und Abmessungen, die für schwere Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr Gewichtsbeschränkungen festlegt, ist der Schlüssel zur schnelleren Einführung emissionsfreier Lkw. Die derzeitige Regelung benachteiligt E-Lkw im Fernverkehr gegenüber Diesel-Lkw, die keine Batterien mitführen müssen. Diesel-Lkw können daher leichter mehr Güter transportieren. Die Kommission hat ein Zusatzgewicht von 4 Tonnen für emissionsfreie Lkw vorgeschlagen.

Der Vorschlag ermöglicht es jedoch auch, die Nutzlastkapazität von Lkw zu erhöhen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das schafft Anreize zur Nutzung von Verbrennungsmotoren und lenkt Investitionen in die falsche Richtung. Gesetzgebende sollten die Einführung von emissionsfreien Lkw unterstützen und keine Anreize für eine umgekehrte Verkehrsverlagerung schaffen.