Lkw-Flottengrenzwerte

Die Flottengrenzwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge sind die wichtigste Rechtsvorschrift zur Regulierung der CO2-Emissionen von Lkw und Bussen in Europa. Schwere Lkw – oder alle Straßenfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die Güter und Personen transportieren – sind für 27 Prozent der Emissionen des Straßenverkehrs in Europa verantwortlich. Dabei machen sie nur 2 Prozent des Fahrzeugbestands aus.

93% der EU-weiten Lkw-Emissionen werden von den 2024 verabschiedeten Flottengrenzwerten erfasst

Europas Flottengrenzwerte für neue Lkw und Busse

2019 hat die EU die ersten Flottengrenzwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge verabschiedet. Die Verordnung verpflichtete Lkw-Hersteller, die durchschnittlichen Emissionen ihrer neu verkauften Fahrzeuge bis 2025 um 15 Prozent und bis 2030 um 30 Prozent zu senken (bezogen auf eine Ausgangsbasis von 2019/2020). Der Geltungsbereich der Verordnung umfasste die meisten schweren Lkw, die für rund 62 Prozent der Lkw-Verkäufe und 65 Prozent der Lkw-Flottenemissionen in der EU verantwortlich sind.

Die 2024 vereinbarten Flottengrenzwerte weiten den Geltungsbereich der Verordnung auf mittelschwere Lkw, alle schweren Lkw (einschließlich solcher mit speziellen Achskonfigurationen), Arbeitsfahrzeuge (ab 2035), Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger aus. Die Verordnung erfasst damit 87 Prozent der Lkw-Verkäufe und 93 Prozent der Lkw-Flottenemissionen in der EU.

Hersteller müssen die durchschnittlichen Emissionen neuer Lkw und Reisebusse bis 2030 um 43 Prozent, bis 2035 um 64 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent senken. Im Jahr 2030 müssen 90 Prozent der neu verkauften Stadtbusse emissionsfrei sein. Dies steigt bis 2035 auf 100 Prozent. Die Hersteller von Anhängern müssen ihre Emissionen bis 2030 um 7,5 Prozent (Deichselanhänger) bzw. 10 Prozent (Sattelanhänger) senken.

Kraftstoffeffizienz

Die Flottengrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge lassen den Herstellern einen gewissen Spielraum, wie sie die CO2-Reduktionsziele erreichen. Sie können sich zunächst dafür entscheiden, effizientere Lkw mit Verbrennungsmotor zu produzieren oder mehr E-Lkw zu verkaufen. Während E-Lkw die Strategien der Lkw-Hersteller zur Einhaltung der Vorschriften zunehmend dominieren werden, sind bis zum Ende des Jahrzehnts auch Verbesserungen der Kraftstoffeffizienz von 1,3 Prozent pro Jahr bei schweren Lkw und 0,5 Prozent in anderen Segmenten zu erwarten.

Schwachstellen der neuen Flottengrenzwerte

Die neuen Flottengrenzwerte sind richtungsweisend. Sie werden CO2-Emissionen im Verkehrssektor verringern, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und maßgeblich zur klimaneutralen Zukunft Europas beitragen. Aufgrund einer Reihe von Mängeln wird die neue Verordnung die Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen bis 2050 jedoch nur um etwa zwei Drittel reduzieren (im Vergleich zu den Werten von 1990). Die Überarbeitung bringt zwar eine Reihe von Verbesserungen mit sich, bleibt aber in vier zentralen Punkten hinter den Erwartungen zurück:

  • Es fehlt ein 100-prozentiges Null-Emissions-Ziel

  • Das Ziel für 2030 ist zu niedrig und hinkt den Plänen der Industrie hinterher

  • 13 Prozent der Lkw-Verkäufe bleiben unreguliert

  • Lkw, die teilweise mit Diesel betrieben werden, werden als emissionsfrei definiert

Die neue Verordnung enthält kein 100-prozentiges Null-Emissions-Ziel, sondern bleibt bei einem CO2-Reduktionsziel von -90 Prozent im Jahr 2040 stehen. Die Flottengrenzwerte für Lkw, Busse und Reisebusse werden zwar von bisher -30 Prozent auf -45 Prozent im Jahr 2030 erhöht, allerdings wäre mehr nötig, um das Angebot an emissionsfreien Lkw und Bussen schnell genug auszubauen.

Eine T&E-Analyse zeigt, dass das neue Gesetz die Emissionen von Lkw im Jahr 2050 nur um 62 Prozent reduzieren würde (im Vergleich zu 1990). Im Gegensatz dazu würden die THG-Emissionen des Sektors bis 2050 um mehr als 94 Prozent sinken, wenn für Lkw, Stadt- und Reisebusse 2035 ein 100-prozentiges Null-Emissions-Ziel und für 2030 ein Ziel von -70 Prozent gelten würde (was den Plänen der Industrie für das Ende des Jahrzehnts entspricht).

Das Gesetz sieht auch weiterhin Ausnahmen für kleine Lkw und eine Reihe sogenannter "nicht zertifizierter" Fahrzeuge vor. Arbeitsahrzeuge werden erst ab 2035 reguliert. Das bedeutet, dass Emissionen von Fahrzeugen, die tagtäglich in unseren Städten fahren, einschließlich Liefer-, Müll- und Bauwagen, entweder gar nicht oder erst mit einer zehnjährigen Verzögerung reguliert werden. Die ausgenommenen Fahrzeuge machen zusammen 13 Prozent der verkauften Lkw und 7 Prozent der Lkw-Flottenemissionen aus.

Planungssicherheit für die Industrie

Zehn EU-Länder haben sich bereits dazu verpflichtet, bis 2040 den Verkauf von Lkw zu 100 Prozent emissionsfrei zu gestalten. Sie haben dies im Rahmen einer globalen Absichtserklärung getan, die auch vom Vereinigten Königreich, Norwegen, der Schweiz und der Türkei sowie von Kanada und den USA unterzeichnet wurde. Kalifornien, dessen Emissionsnormen von anderen US-Bundesstaaten übernommen wurden, verfolgt das Ziel, bis 2036 nur noch emissionsfreie Lkw und Busse zu verkaufen.

Die europäischen Lkw-Hersteller sind heute weltweit führend in der Entwicklung von Nutzfahrzeugtechnologien. Sie expandieren zunehmend global - in Märkte wie die USA, China und Indien. Die neuen Flottengrenzwerte werden Europa helfen, seinen technologischen Vorsprung bei schweren Nutzfahrzeugen zu halten, während die USA mit China um die industrielle Führung ringen.

Die Grenzwerte sind die wichtigste angebotsseitige Maßnahme, die die europäischen Lkw-Hersteller dazu verpflichtet, in saubere Lkw zu investieren, sie herzustellen und zu verkaufen. Sie schaffen langfristige Investitionssicherheit für die europäische Industrie.