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Ladeinfrastruktur

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur nimmt Fahrt auf. Nach EU-Recht muss das öffentliche Netz ab 2024 mit der E-Auto-Flotte in Europa Schritt halten.

530.000 öffentliche Ladepunkte EU-weit (2023)

Mit der Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) hat die EU endlich die jahrelange "Henne-Ei-Diskussion" gelöst. Ab 2024 müssen alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass die Anzahl der öffentlichen Ladestationen immer den Anforderungen der in ihrem Gebiet zugelassenen E-Autos entspricht.

Wo wir aktuell in der EU stehen

2023 gab es EU-weit fast 530.000 öffentliche Ladepunkte. Das sind fast doppelt so viele wie noch 2020. Fast alle EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, haben ihr Ladenetz erheblich ausgebaut und sind auf einem guten Weg, die von der EU gesetzten AFIR-Ziele zu erreichen. Schnelllade-Möglichkeiten an öffentlichen Ladestationen wachsen (derzeit 11 Prozent). Bis 2025 wollen die EU-Länder die letzten Lücken im Schnellladenetz (150 kW+) entlang der Hauptverkehrsstraßen der EU schließen.

Intelligente Ladeinfrastruktur und bidirektionales Laden

Der Bau einer strategisch günstig gelegenen, intelligenten und interoperablen Infrastruktur ist von enormer Bedeutung. Intelligentes und bidirektionales Laden zu Hause und am Arbeitsplatz haben dabei Priorität, da dort die meisten Ladevorgänge stattfinden. Wichtig ist auch der EU-weite Ausbau von Schnellladestationen, um das Laden außerhalb von Städten und auf weiteren Strecken zu ermöglichen. Gewerbliche Immobilien, Tankstellen, Park & Ride-Systeme, Geschäfte und Hotels sollten ebenfalls Ladelösungen anbieten. Das Laden von E-Autos muss genauso einfach sein wie das Tanken – mit transparenten Preisen und einfachen Zahlungsmöglichkeiten.

Privates Laden – wo wir in Deutschland nachbessern müssen

In Deutschland lebt der Großteil der Bevölkerung zur Miete, hauptsächlich in Mehrfamilienhäusern. Dort ist die Installation privater Ladeinfrastruktur oft noch nicht gegeben oder bringt besondere Herausforderungen mit sich. Damit Mieter:innen E-Autos privat – und damit wesentlich billiger als öffentlich – laden können, müssen bei der anstehenden Überarbeitung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) Vorgaben für Wohn- und Gewerbegebäude gemacht werden. T&E hat dafür Handlungsempfehlungen entwickelt.