3/4 der Emissionen aller Neuwagen werden von Flotten verursacht
Bei der Dekarbonisierung des Straßenverkehrs sind Fahrzeugflotten von Unternehmen ein schneller und wirksamer Hebel.
3/4 der Emissionen aller Neuwagen werden von Flotten verursacht
11,7 Prozent der neu zugelassenen Firmenwagen in Deutschland sind vollelektrisch (1. Halbjahr 2024)
115.308 öffentliche Ladepunkte sind deutschlandweit in Betrieb (2023)
148 gCO₂ emittiert ein Firmenwagen mit Verbrennungsmotor im Durchschnitt pro Kilometer
35 Prozent der Firmenwagen sind schwere Autos
Zwei von drei der Neuwagen, die in Deutschland pro Jahr verkauft werden, gehen an Firmenflotten. Da sie mehr gefahren werden als Privatfahrzeuge, sind Flotten für drei Viertel der Emissionen aller Neuwagen verantwortlich. Deshalb ist die vollständige Elektrifizierung der Fahrzeugflotten wichtig, um die Klimaziele zu erreichen.
Im 1. Halbjahr 2024 waren nur 11,7 Prozent der neu zugelassenen Firmenwagen in Deutschland vollelektrisch, im Vergleich dazu waren 16,6 Prozent der privaten Neuzulassungen vollelektrisch. Dieser Unterschied ist in Deutschland besonders groß.
Um die unverhältnismäßig hohen Umweltauswirkungen der Flotten in Angriff zu nehmen, sollte die EU einen klaren Fahrplan für die Elektrifizierung von 100 Prozent der Neuzulassungen in Flotten bis 2030 aufstellen. EU-Mitgliedstaaten, die bereits über ausgereiftere E-Auto-Märkte verfügen, sollten das Ziel für 2025 vorziehen.
Entscheidend für den Übergang zu E-Autos ist, dass Firmenwagen nur recht kurz gefahren werden und in der Regel bereits nach zwei bis vier Jahren auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen. Privatwagen werden durchschnittlich neun Jahre lang gehalten. Durch die schnelle Elektrifizierung von Firmenflotten stünden kontinuierlich relativ neue und preiswerte E-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung. Sie würden damit zu einem schnelleren und sozial gerechteren Umstieg auf E-Mobilität beitragen.
Nach Berechnungen von T&E stehen auf dem EU-Gebrauchtwagenmarkt bis 2025 1,2 Millionen und bis 2030 6,6 Millionen E-Autos zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt wird eine enorme Verschiebung auf dem privaten Markt erwartet, da der “Otto Normalverbraucher” in Deutschland und Europa Gebraucht- und keine Neuwagen kauft. Die Zahl der E-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt könnte durch Maßnahmen zur schnelleren Elektrifizierung der Flotten deutlich erhöht werden.
Die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten kann zum Teil durch nationale Steuerreformen erreicht werden. In Deutschland fordert T&E eine Reform der Dienstwagenbesteuerung oder der Abschreibungsregeln für Firmenwagen mit Verbrennungsmotor.
Unternehmen müssen EU-weit auf emissionsfreie Fahrzeugflotten umstellen, wodurch sie die Nachfrage ankurbeln, Investitionen fördern und damit die Produktion emissionsfreier Fahrzeuge in der EU steigern.
Die Umstellung des Firmenwagenmarktes auf emissionsfreie Fahrzeuge ist bereits heute wirtschaftlich sinnvoll, da vollelektrische Autos niedrigere Gesamtbetriebskosten verursachen. Viele Unternehmen haben sich bereits verpflichtet, ihre Flotten bis 2030 im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategien zu 100 Prozent zu elektrifizieren
Um das Senken der Verkehrsemissionen in Gang zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität 2020 erarbeitet. Darin bestätigt sie, dass “Die Kommission Maßnahmen vorschlagen [wird], um die vermehrte Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge im Fuhrpark von Unternehmen und im städtischen Verkehr zu fördern.” Inzwischen hat sie angekündigt, dass sie eine Initiative zur Ökologisierung von Fahrzeugflotten vorlegen wird, um das Problem mit Nachdruck anzugehen. Ein ehrgeiziger Fahrplan auf EU-Ebene mit dem Ziel von 100 Prozent emissionsfreien Flotten bis 2030 würde Planbarkeit schaffen und die Anstrengungen aller Beteiligten bündeln.
Während politische und regulatorische Zielvorgaben die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten beschleunigen können, benötigt diese auch ein zuverlässiges und flächendeckendes Ladenetz. Im November 2023 waren deutschlandweit 115.308 öffentliche Ladepunkte in Betrieb. Die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die Ladeinfrastruktur entsprechend der Zahl an zugelassenen E-Fahrzeugen weiter auszubauen.
Die Ladeinfrastruktur ist der Schlüssel zur Beschleunigung der Elektrifizierung von Fahrzeugflotten. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur an Straßen sollte Priorität haben, ebenso wie die Einrichtung von Ladehubs in Städten mit Schnellladepunkten, die das Laden von Taxis und privaten Mietfahrzeugen erleichtern. Darüber hinaus müssen gewerblich genutzte Gebäude, wie Bürogebäude, mit privater Ladeinfrastruktur für die Flotten ausgestattet werden. Diese Vorgaben sind in Deutschland im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geregelt. Außerdem setzt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) seit 2020 das “Right to Plug” in Deutschland um, um das Errichten von privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden zu erleichtern, was besonders für elektrische Dienstwagen relevant ist.
Klassische Dienstwagen, die von Mitarbeitenden auch privat gefahren werden, machen ungefähr die Hälfte der neuen Firmenwagen in Deutschland aus. Ihre Fahrer:innen müssen die private Nutzung versteuern, indem sie entweder ein Fahrtenbuch nutzen, oder mit der sogenannten Ein-Prozent-Regelung, bei der sie pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises sowie 0,03 Prozent pro Kilometer Arbeitsweg versteuern. Das ermöglicht Flatrate-fahren und ist damit besonders umweltschädlich. Die Besteuerung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor muss daher auf mindestens 2 Prozent angehoben werden.
In der gesamten EU stieg die Zahl der verkauften BEVs nur um 1,3 Prozent, ohne Deutschland lag der Wert bei 9,4 Prozent.
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