Fahrzeugflotten

Bei der Dekarbonisierung des Straßenverkehrs sind Fahrzeugflotten von Unternehmen ein schneller und wirksamer Hebel.

3/4 der Emissionen aller Neuwagen werden von Flotten verursacht

16% der neu zugelassenen Firmenwagen in Deutschland sind vollelektrisch (2022)

115.308 öffentliche Ladepunkte sind deutschlandweit in Betrieb (2023)

Warum Flotten wichtig sind

Zwei von drei der Neuwagen, die in Deutschland pro Jahr verkauft werden, gehen an Firmenflotten. Da sie mehr gefahren werden als Privatfahrzeuge, sind Flotten für drei Viertel der Emissionen aller Neuwagen verantwortlich. Deshalb ist die vollständige Elektrifizierung der Fahrzeugflotten wichtig, um die Klimaziele zu erreichen.

2022 waren nur 16 Prozent der neu zugelassenen Firmenwagen in Deutschland vollelektrisch, im Vergleich dazu waren 24 Prozent der privaten Neuzulassungen vollelektrisch.

Um die unverhältnismäßig hohen Umweltauswirkungen der Flotten in Angriff zu nehmen, sollte die EU einen klaren Fahrplan für die Elektrifizierung von 50 Prozent bzw. 100 Prozent der Flotten bis 2025 bzw. 2030 aufstellen. EU-Mitgliedstaaten, die bereits über ausgereiftere E-Auto-Märkte verfügen, sollten das Ziel für 2025 vorziehen.

Preiswerte E-Autos für den Gebrauchtwagenmarkt

Entscheidend für den Übergang zu E-Autos ist, dass Firmenwagen nur recht kurz gefahren werden und in der Regel bereits nach zwei bis vier Jahren auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen. Privatwagen werden durchschnittlich neun Jahre lang gehalten. Durch die schnelle Elektrifizierung von Firmenflotten stünden kontinuierlich relativ neue und preiswerte E-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt zur Verfügung. Sie würden damit zu einem schnelleren und sozial gerechteren Umstieg auf E-Mobilität beitragen.

Nach Berechnungen von T&E stehen auf dem EU-Gebrauchtwagenmarkt bis 2025 1,2 Millionen und bis 2030 6,6 Millionen E-Autos zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt wird eine enorme Verschiebung auf dem privaten Markt erwartet, da der “Otto Normalverbraucher” in Deutschland und Europa Gebraucht- und keine Neuwagen kauft. Die Zahl der E-Autos auf dem Gebrauchtwagenmarkt könnte durch Maßnahmen zur schnelleren Elektrifizierung der Flotten deutlich erhöht werden.

Schnellere Elektrifizierung

Die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten kann zum Teil durch nationale Steuerreformen erreicht werden. In Deutschland fordert T&E eine Reform der Dienstwagenbesteuerung oder der Abschreibungsregeln für Firmenwagen mit Verbrennungsmotor.

Unternehmen müssen EU-weit auf emissionsfreie Fahrzeugflotten umstellen, wodurch sie die Nachfrage ankurbeln, Investitionen fördern und damit die Produktion emissionsfreier Fahrzeuge in der EU steigern.

Die Umstellung des Firmenwagenmarktes auf emissionsfreie Fahrzeuge ist bereits heute wirtschaftlich sinnvoll, da vollelektrische Autos niedrigere Gesamtbetriebskosten verursachen. Viele Unternehmen haben sich bereits verpflichtet, ihre Flotten bis 2030 im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategien zu 100 Prozent zu elektrifizieren

Um das Senken der Verkehrsemissionen in Gang zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität 2020 erarbeitet. Darin bestätigt sie, dass “Die Kommission Maßnahmen vorschlagen [wird], um die vermehrte Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge im Fuhrpark von Unternehmen und im städtischen Verkehr zu fördern.” Inzwischen hat sie angekündigt, dass sie eine Initiative zur Ökologisierung von Fahrzeugflotten vorlegen wird, um das Problem mit Nachdruck anzugehen. Ein ehrgeiziger Fahrplan auf EU-Ebene mit dem Ziel von 50 Prozent emissionsfreien Flotten bis 2025 und 100 Prozent bis 2030 und zusätzlichen ambitionierteren Zielen für bestimmte Länder, die bereits bis 2025 100 Prozent erreichen können, würde Planbarkeit schaffen und die Anstrengungen aller Beteiligten bündeln.

Anforderungen an die Ladeinfrastruktur

Während politische und regulatorische Zielvorgaben die Elektrifizierung von Fahrzeugflotten beschleunigen können, benötigt diese auch ein zuverlässiges und flächendeckendes Ladenetz. Im November 2023 waren deutschlandweit 115.308 öffentliche Ladepunkte in Betrieb. Die Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, die Ladeinfrastruktur entsprechend der Zahl an zugelassenen E-Fahrzeugen weiter auszubauen.

Die Ladeinfrastruktur ist der Schlüssel zur Beschleunigung der Elektrifizierung von Fahrzeugflotten. Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur an Straßen sollte Priorität haben, ebenso wie die Einrichtung von Ladehubs in Städten mit Schnellladepunkten, die das Laden von Taxis und privaten Mietfahrzeugen erleichtern. Darüber hinaus müssen gewerblich genutzte Gebäude, wie Bürogebäude, mit privater Ladeinfrastruktur für die Flotten ausgestattet werden. Diese Vorgaben sind in Deutschland im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geregelt. Außerdem setzt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) seit 2020 das “Right to Plug” in Deutschland um, um das Errichten von privater Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden zu erleichtern, was besonders für elektrische Dienstwagen relevant ist.

Dienstwagen

Klassische Dienstwagen, die von Mitarbeitenden auch privat gefahren werden, machen ungefähr die Hälfte der neuen Firmenwagen in Deutschland aus. Ihre Fahrer:innen müssen die private Nutzung versteuern, indem sie entweder ein Fahrtenbuch nutzen, oder mit der sogenannten Ein-Prozent-Regelung, bei der sie pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises sowie 0,03 Prozent pro Kilometer Arbeitsweg versteuern. Das ermöglicht Flatrate-fahren und ist damit besonders umweltschädlich. Die Besteuerung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor muss daher auf mindestens 2 Prozent angehoben werden.